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  • Nutzungsbestimmungen der Wendelinus-Schutzhütte Saarfels
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  • Die Hütte mit Ihrer Umgebung ist als ist als Wanderhütte konzipiert dient als Ruhepunkt und Unterstellmöglichkeit von Waldbesuchern.
 
  • Gruppen müssen die Hütte beim Ortsvorsteher anmelden und erhalten eine schriftliche Genehmigung.
 
  • Der Nutzer haftet für jegliche Beschädigungen.
 
  • Der Bereich um die Hütte ist sauber zu halten.
 
  • Die Wendelinus- Schutzhütte liegt im direkten Waldbereich und ist daher vom Befall des Eichenprozessionspinner betroffen. Die Brennhaare der Raupen können allergische Reaktionen auslösen. Die Nester werden soweit erkannt von der Gemeinde beseitigt, um die Hütte zur Nutzung freizugeben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass noch unerkannter Befall besteht, daher geschieht die Nutzung auf eigene Verantwortung.
 
  • Die Bestimmungen der geltenden Hygienegesetze der Landesregierung Saarland sind einzuhalten, ggf. muss die Veranstaltung bei der Gemeinde Beckingen OPB angemeldet werden.

  • Im Wald gilt generell Feuerverbot. Grillen und offenes Feuer sind verboten.

  • Übermäßige Lärmentwicklung ist zum Schutz der Waldtiere zu verhindern.
 
 
Mit freundlichen Grüßen / Ortsvorsteher Saarfels
Detlef Bley
Tel: 06835 4387
Mobile: 0159 0163 6515
E-Mail: dbley1@gmail.com

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